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Dolmetscher für Immobilienfirmen und Makler

Dolmetscher von BK Translation übersetzen mittlerweile seit 20 Jahren bei Eigentümergemeinschaften oder Immobilienfirmen in alle erdenklichen Sprachen, da der Immobilienmarkt in Deutschland als auch in Spanien wegen niedriger Zinsen brummt. Oftmals fehlen die entsprechenden Objekte, um die Nachfrage aus dem Inland und aus dem Ausland zu befriedigen. Immobilienfirmen und Immobilienmakler zählen auf die mündlichen Übersetzer bzw. Dolmetscher von BK Translation, um fremdsprachige und ausländische Käufern bei der Besichtigung, bei Gutachten und vor dem Notar auch sprachlich versiert begleiten zu können.  Vor dem Notar verdolmetschen wir z.B. ins Spanische, Englische, Französische, Italienische, Holländische, Polnische, Russische, Koreanische, Chinesische und Japanische oder übersetzen Kaufverträge, Grundbucheintragungen, Schenkungsurkunden und weitere, wobei es auf Genauigkeit und auch auf fachlich spezielle Übersetzungstechniken ankommt. Besonders geeignet sind für diese Aufgabe unsere juristischen Fachübersetzer für die unterschiedlichen Rechtsgebiete und auch beglaubigte bzw. beeidigte Übersetzer und Dolmetscher, die das Fachgebiet der Immobilienwirtschaft genauestens kennen. BK Translation dolmetscht schon seit 20 Jahren für Immobilienmakler und Eigentümerversammlungen in Deutschland und in Spanien. Es gibt schon seit Jahren gerade auf dem spanischen Festland und auch auf den Balearen wie Mallorca und Ibiza als auch auf den Kanaren wie Gran Canaria, Teneriffa oder Fuerteventura mit  mehrsprachigen Eigentümergemeinschaften, bei denen wir bis zu 6 Sprachen flüssig entweder mithilfe von Notizentechnik oder auch simultan in der Kabine übersetzen, damit auch jeder Eigentümer seine Mitspracherechte und Stimmrechte nutzen kann. Anschließend übersetzen wir das Versammlungsprotokoll schriftlich in die gewünschten Sprachen als auch vorab die Einberufung zur Versammlung. Auch für WEG-Verwaltungen sind wir der richtige Ansprechpartner für Übersetzungen ins Englische, Spanische und andere Sprachen,  da nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die Eigentümerversammlungen (EVs) Tagesordnungspunkte, Versammlungsort und zahlreiche weitere Details gut im Voraus zu planen sind, damit dann der Ablauf auch wirklich hundertprozentig funktioniert.